Bier auf Reisen
Zoll und Einfuhrbestimmungen
Wer kennt es nicht? Die Reise bereits gebucht, alle notwendigen Vorbereitungen wurden getroffen und man muss sich nur noch um das leibliche Wohl kümmern. Im Urlaub soll natürlich nicht auf den Lieblings-Gerstensaft verzichtet werden. Obwohl es eine Selbstverständlichkeit ist auch die lokalen Bierspezialitäten zu probieren, stellt sich die Frage wie viel darf steuerfrei in das Urlaubsland eingeführt werden?
In der EU hat man leichtes Spiel bis auf wenige Ausnahmen wurden auch hier die Regeln harmonisiert. Normalerweise gelten innerhalb der EU für den Warenverkehr keinerlei Beschränkungen. Doch für alkoholische Produkte wie Bier und Tabakwaren gibt es noch sehr unterschiedliche Gesetze.
Zuerst gilt, dass man das Mindestalter von 17 Jahren erreicht hat. Dann darf folgendes eingeführt werden:
– 110 Liter Bier
– 90 Liter Wein davon höchstens 60 Liter Schaumwein bzw. Sekt
– 20 Liter Zwischenerzeugnisse z.B Sherry
– 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
– 10 Liter Schnaps mit einem Alkoholgehalt von über 22 % Vol.
110 Liter Bier für beispielsweise 3 Wochen Urlaub erlauben dem Konsumenten knapp über 5 Liter Bier pro Tag. Wer diese Menge transportiert und gar nur 2 Wochen unterwegs ist, der dürfte mit einem Leberschaden aus dem Urlaub zurückkommen. Prost!
Schweden: Nach dem schwedischen Alkoholgesetz erfolgt der Verkauf von alkoholischen Getränken im Einzelhandel in Schweden durch ein Monopol, dass das Systembolag besitzt. Bis Mitte 2007 war die Einfuhr alkoholischer Getränke dem Systembolag und den staatlich zugelassenen Großhändlern vorbehalten.
Erst nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft entschied, dass das Verbot der Einfuhr von alkoholischen Getränken durch Privatpersonen nach Schweden eine nicht gerechtfertigte mengenmäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt wurde die jetzt gültige Regel erarbeitet.
Personen ab 20 Jahren dürfen nach Schweden Alkohol einführen, wenn sie nachweisen können, dass dieser dem persönlichen Verbrauch dient. Einkäufe für Freunde gelten jedoch nicht als Eigenbedarf. Ansonsten gibt keine fest definierte Größe des Eigenbedarfs. Als Anhaltspunkt nennt der schwedische Zoll:
- 110 Liter Bier
- 90 Liter Wein davon höchstens 60 Liter Schaumwein bzw. Sekt
- 10 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt bis zu 22 % Vol.
- 10 Liter Schnaps mit einem Alkoholgehalt von über 22 % Vol.