Märzen, Märzenbier

Märzen oder Märzenbier ist ein untergäriges Lagerbier.

Die bayerische Brauordnung aus dem Jahre 1539 legte fest, dass nur zwischen dem Tag des St. Michael (29. September) und dem Tag des St. Georg (23. April) Bier gebraut werden durfte. Danach war es den Münchner Bierbrauern wegen Brandgefahr verboten, Bier zu produzieren.

Um bis zum Beginn der nächsten Brausaison nicht ohne Bier sein zu müssen, war eine längere Haltbarkeit des Bieres nötig. Dazu wurde der Stammwürze- und Alkohol-Gehalt erhöht. Zusätzlich musste war eine kalte Lagerung notwendig. Damals kamen hierfür nur Felsenkeller in Frage. Wenn möglich, wurden diese noch mit Eis bestückt. Das während des Winters eingebrachte Eis schmolz im Felsenkeller nur langsam; so konnte im Felsenkeller für gewöhnlich bis März frisches Eis eingebracht werden, woher sich auch der Name Märzen ableitet.

  • Gärung: untergärig
  • Stammwürze: 13,0 %
  • Alkoholgehalt: 6,0 %
  • Rezenz: lockere Spritzigkeit
  • Aussehen und Geschmack: gelb bis bernsteinfarben; süffig mit leichter Süße, leicht hopfenbitter

Besonderes: Wegen des Sommerbrauverbotes wurden Märzenbiere früher im Frühjahr für die Volksfeste im Herbst eingebraut. Um die Haltbarkeit zu verlängern wurden sie stärker eingebraut.