EU-Entscheid: "Bayerisches Bier" kommt aus Bayern

03.07.2009 - Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit Urteil vom 2. Juli 2009 (Az.: C 343/07) den Schutz der Bezeichnung "Bayerisches Bier" als in der gesamten EU geschützte geografische Angabe bestätigt. Die im Jahre 2001 auf Beschluss des Rates der Europäischen Union erfolgte Eintragung dieser Bezeichnung in das EU-Register der geschützten geographischen Angaben ist dem Urteil zufolge wirksam.

Zu diesem Urteil ist es aufgrund einer Vorlage des Berufungsgerichts von Turin an den EuGH in einem Verfahren des Bayerischen Brauerbundes gegen die niederländische Bavaria Brauerei gekommen, in dem es um ein Verbot der Verwendung verschiedener Bavaria-Marken durch die Bavaria Brauerei in Italien geht.

Nach den Worten des EuGH dürfen diese Bavaria-Marken in Anbetracht des Schutzes der Bezeichnung "Bayerisches Bier" nur dann weiter benutzt werden, wenn sie in gutem Glauben eingetragen worden sind und wenn sie die Verbraucher nicht irreführen.

Dies zu entscheiden, ist Sache des italienischen Gerichts. Das erstinstanzliche Gericht in Turin hatte in seinem Urteil im November 2006 bereits festgestellt, dass die Bavaria-Marken den italienischen Konsumenten über die geografische Herkunft täuschen, und ihren weiteren Gebrauch untersagt. Das Turiner Berufungsgericht wird nun unter Berücksichtigung der Feststellungen des EuGH dieses Urteil überprüfen.

Diese Entscheidung ist ein Teilsieg für den Bayerischen Brauerbund. Denn das Gericht entschied nicht, ob der niederländische Bierhersteller Bavaria den Verkauf seiner Biere unter dem Namen "Bavaria" stoppen muss. Die Brauerei darf die seit 1947 geschützte Marke auch künftig nutzen, wenn die Verbraucher nicht über die Herkunft des Bieres getäuscht werden. Die haben schlussendlich die nationalen Gerichte zu klären.  In Spanien und Australien haben die dortigen Gerichte der niederländischen Brauerei Recht gegeben. Der Oberste Gerichtshof in Spanien entschied kürzlich, dass der Schutz für die geographische Angabe "Bayerisches Bier" nicht für Variationen dieser Angabe, beispielsweise "Bavaria", maßgeblich ist, umso mehr da sich diese Marke klar von der geographischen Angabe "Bayerisches Bier" unterscheidet.


Quelle: www.bayrisch-bier.de/



 


 


 

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