Bier auf Reisen: Zoll und Einfuhrbestimmungen
Schweden: Nach dem schwedischen Alkoholgesetz erfolgt der Verkauf von alkoholischen Getränken im Einzelhandel in Schweden durch ein Monopol, dass das Systembolag besitzt. Bis Mitte 2007 war die Einfuhr alkoholischer Getränke dem Systembolag und den staatlich zugelassenen Großhändlern vorbehalten.
Erst nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft entschied, dass das Verbot der Einfuhr von alkoholischen Getränken durch Privatpersonen nach Schweden eine nicht gerechtfertigte mengenmäßige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellt wurde die jetzt gültige Regel erarbeitet.
Personen ab 20 Jahren dürfen nach Schweden Alkohol einführen, wenn sie nachweisen können, dass dieser dem persönlichen Verbrauch dient. Einkäufe für Freunde gelten jedoch nicht als Eigenbedarf. Ansonsten gibt keine fest definierte Größe des Eigenbedarfs. Als Anhaltspunkt nennt der schwedische Zoll:- 110 Liter Bier - 90 Liter Wein davon höchstens 60 Liter Schaumwein bzw. Sekt- 10 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt bis zu 22 % Vol.- 10 Liter Schnaps mit einem Alkoholgehalt von über 22 % Vol.

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