Biergattungen

Einteilung der Biere

Die Klassifizierung nach dem Stammwürzegehalt bezeichnet man als Biergattungen. Die beim Brauen verwendete Stammwürze bezeichnet übrigens den prozentualen Anteil an vergärbaren Inhaltsstoffen der Würze.

Diese Biergattungen gliedern sich wie folgt:

  • Einfachbiere 2-5,5%
  • Schankbiere 7-8% z.B. Berliner Weiße
  • Vollbiere 11-14% Alt, Kölsch, WeizenbierPils, Export, Lager
  • Starkbiere >16% Bock, Doppelbock

Bis zur Novellierung des Biersteuergesetzes 1993 wurden Biere anhand ihres Stammwürzegehalts eingeteilt. Dabei waren die Lücken bezüglich des Stammwürzegehaltes beabsichtigt. so konnte jedes Bier genau zugeordnet werden. Biere, die eine Stammwürze aufwiesen, die sich nicht zuordnen ließ, durften nach damaligen Biersteuergesetz nicht verkauft werden.

Inzwischen sind diese Lückenbiere zulässig, da die Versteuerung direkt nach dem Stammwürzegehalt erfolgt.